GmbH-Novelle: Risiko für GmbH-Chefs bleibt
Die Senkung des Mindeststammkapitals ändert nichts an der strafrechtlichen Verantwortung der Geschäftsführer bei nicht ordnungsgemäßer Geschäftsführung.
Ihr auf breites Wissen gestütztes Interesse an aktuellen Themen sowohl des Kapitalanlagerechtes wie auch des Wirtschaftsstrafrechtes zeigt sich auch durch regelmäßige Fachbeiträge in österreichischen Tageszeitungen und Wirtschaftszeitschriften.
Die Senkung des Mindeststammkapitals ändert nichts an der strafrechtlichen Verantwortung der Geschäftsführer bei nicht ordnungsgemäßer Geschäftsführung.
Mag. Liane Hirschbrich, LL.M.
Rechtsanwältin
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