Bei Sachverständigen fehlt die Waffengleichheit
Gutachter entscheiden de facto Strafprozesse - und könnten für Fehler haften. Ein Zivilgericht hat vor kurzem in erster Instanz zwei Sachverständige zum Schadenersatz verurteilt, weil ihre Expertise in einer großen Wirtschaftsstrafsache zu einer (unberechtigten) Anklage geführt hat. Der in der Folge Freigesprochene will sich an den Gutachtern für die Verteidigungskosten schadlos halten.